Schwänzen der Kinder – Entzug des Kindergeldes für die Eltern?

Erörterung mit schnellem Ende: „Killer-Argument“

Im Folgenden wollen wir an einem Beispiel zeigen, wie man aus einer Themafrage eine Erörterung entwickelt. Interessant an diesem Fall ist, dass die Frage gar nicht wirklich groß erörtert werden kann, weil es ein sogenanntes „Killer-Argument“ gibt. Wenn das kommt, kann die Frage selbst gar nicht mehr diskutiert werden – es kann nur noch um andere Möglichkeiten gehen.

Beispiel-Erörterung

  1. Einleitung: In der heutigen Gesellschaft kommt es häufiger als früher vor, dass Schüler einfach nicht zum Unterricht erscheinen.
  2. Wenn sie noch schulpflichtig sind, kümmern sich staatliche Ämter darum und verhängen zum Beispiel Bußgelder.
  3. Die Frage ist nun, ob auch das Kindergeld einbehalten werden könnte.
  4. Dabei muss man zunächst einmal klären, wofür das Kindergeld gedacht ist: Es soll Eltern helfen, die zusätzlichen Kosten für ihre Kinder zu bezahlen.
  5. Wenn man sich überlegt, dass es dabei auch um Ernährung, Kleidung, medizinische Versorgung geht, wird schnell deutlich, dass der Einbehalt des Kindergeldes keine denkbare Maßnahme ist.
  6. Das wäre ja wie bei einem Patienten, der zum Beispiel heimlich das Krankenhaus verlassen hat und dem man anschließend notwendige Medikamente verweigert.
  7. Natürlich könnte man jetzt argumentieren, dass ein Bußgeld für die Eltern auch eine Verringerung der Geldmittel bedeutet, die der Familie zur Verfügung stehen.
  8. Wenn aber jetzt zum Beispiel Eltern auf den Gedanken kommen würden, sich am Kindergeld schadlos zu halten, würden sie damit Grundrechte des Kindes verletzen und die staatlichen Ämter müssten zu seinen Gunsten eingreifen.
  9. Dazu kommt auch noch, dass die Eltern bei schulpflichtigen Kindern schließlich für die Erziehung der Kinder zuständig sind. Wenn sie es nicht schaffen, ihre Kinder regelmäßig zur Schule zu bekommen, müssen sie sich staatliche Hilfe besorgen.
  10. Letztlich kann ein Bußgeld ja gerade dazu führen, dass Eltern an ihre Pflichten erinnert werden – das ist ganz normal in einem Rechtsstaat. Die Grundrechte sind aber unantastbar – deshalb kann das Kindergeld, das ja der Versorgung des Kindes gilt nicht angetastet werden.

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